Steuerberater Krummesse

Ferienwohnungen u. Ferienhäuser

Beratung zu Ferienwohnungen und Ferienhäusern

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Ich berate bundesweit ansässige Mandanten mit vermieteten und auch teilweise selbst genutzen Ferienhäusern und Ferienwohnungen an Nordsee und Ostsee. Der Erfahrungsschatz geht über die steuerlichen Fragestellungen hinaus, da ich selber Vermieter eines Ferienobjektes bin und somit die wirtschaftlichen, finanziellen und tatsächlichen Betätigungsfelder aus eigener Erfahrung kenne. Einen kleinen Ausschnitt möglicher Beratungsansätze führe ich nachfolgend bei den Betätigungsfeldern auf.

Durch digitalen Belegaustausch und Videobesprechungen können auch weiter entfernt ansässige Mandanten persönlich betreut werden.

Erstberatung per Videokonferenz

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Es kann eine pauschal honorierte steuerliche Erstberatung zu vermieteten Ferienobjekten (kurzfristige Beherbergungen) mit einer Höchstdauer von 75 Minuten, bestehend aus 15 Min. Sachverhaltsstudium und max. 60 Min Beratungszeit in Form einer Online-Videokonferenz erworben werden. Zuvor sollten wir die Inhale in einem kostenlosen Vorgespräch kurz telefonisch oder per Videokonferenz klären. Wählen Sie dazu bitte die kostenlose Kontaktaufnahme bzw. Vorbesprechung für eine kostenpflichtige Beratung.

Betätigungsfelder Ferienunterkünfte: Beispiele

  • Einkommensteuer: Wirtschaftliche und steuerliche Sinnhaftigkeit von Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Steuerliche Relevanz oder Liebhaberei, Einkunftsart, Einkünfteermittlung, Steuereffekte, Erstellung von Steuererklärungen. Prognoserechnungen für die Einkünfteerzielungsabsicht.
  • Einkommensteuer/Umsatzsteuer: Erfüllung der Aufzeichnungspflichten durch Mini-Buchführungssysteme.
  • Einkommensteuer: Therapie bei vergessener Erklärung von Einnahmen, z.B. aus AirBnB oder Booking.com und anderer Portale.
  • Gewerbesteuer: wann liegen gewerbliche Einkünfte vor, die der Gewerbesteuer unterliegen? Erstellung der Steuererklärung.
  • Umsatzsteuer: Unter welchen Voraussetzungen fällt mit der Ferienvermietung Umsatzsteuer an? Gestaltungsmöglichkeiten? Vorteile - Nachteile. Erstellung der Steuererklärung.
  • Umsatzsteuer: Wann und wie zu berücksichtigen? Veräußerer- und Erwerbersicht. Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Reverse-Charge-Verfahren § 13 b UStG. Therapien bei unterlassener Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers), auch bei Kleinunternehmern!
  • Umsatzsteuer: Keine Aufzeichnungspflichten des § 22 UStG erfüllt, keine Rechnungen für die Ferienvermietung geschrieben? Risiken und Therapien dazu.
  • Grunderwerbsteuer: Was wird und wie besteuert? Steuersatz? Besonderheiten bei einheitlichen Vertragswerken.
  • Grundsteuer: Wie ergibt sich die Grundsteuer und wann wird sie erhoben?
  • Zweitwohnungssteuer: Was haben Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer gemeinsam? Es handelt sich um Aufwandsteuern; Art. 106 GG. Die Grundsteuerrechtsprechung hat mittelbar zu einer Anpassung der Bemessungsgrundlagen geführt. Nun ist Ausgangsbasis der Bodenrichtwert ... Mein Angebot: Beratung und Erstellung der Zweitwohnungsteuererklärung. Über Grundlagen zur Zweitwohnungssteuer für Ferienimmobilien informiere ich auch in einem Webinar. Bei Teilnahmeinteresse schicken Sie mir bitte eine Mail.
  • Kurtaxe: Die Pflichten des Vermieters hinsichtlich der Kurtaxe. Abgleichmöglichkeit der Finanzverwaltung zur Überprüfung der zutreffenden Erfassung von Einnahmen.
  • Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe): Was wird wie besteuert? Erstellung der Steuererklärung.
  • Künstlersozialabgabe!? Bei Inanspruchnahme von Diensten selbständiger Künstler und Publizisten, wenn ...
  • Wirtschaftliche Beratung zu Ferienobjekten, z.B. wie kann man den Betrieb eines Ferienobjektes organisieren?
  • Webinare zum Thema Ferienwohnungen und Ferienhäuser.