Steuerberater Krummesse
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Honorierung

Guter Rat hat einen Preis!

Ich biete hochqualifizierte Steuerberatung mit entsprechender Qualität, Zuverlässigkeit und gutem Service im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Gute Beratung ist Geld wert!

Daher lege ich Wert auf ein angemessenes Preis-/Leistungsverhältnis.

Steuerberatervergütungsverordnung

Die Vergütung für Steuerberaterleistungen richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Die Honorierung ist damit gesetzlich geregelt. Weitere Infos hierzu erfahren Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein und der Bundessteuerberaterkammer. Eine PDF-Downloadversion der Steuerberatervergütungsverordnung finden Sie hier.

Alternativ ist eine Einzel-Vergütungsvereinbarung möglich, von der ich wegen des höheren Arbeitsaufwandes bei Ferienimmobilien (Vermietung zur kurzfristigen Berherherbergung, evtl. Selbstnutzung, evtl. Kaufpreisaufteilung, evtl. Umsatzsteuer) oft Gebrauch mache.

Honorarbeispiel und Honorarermittlung

Für die Anfertigung einer Einkommensteuererklärung (ohne weitere Tätigkeiten) sieht die Steuerberatervergütungsverordnung nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 eine Wertgebühr mit einem Gebührensatz von 1/10 - 6/10 vor. Bemessungsgrundlage (Gegenstandswert) ist dabei die Summe der positiven Einkünfte.

Gebührenbeispiel ab dem 1.8.2022:
Angenommen, es liegen 40.000 € positive Einkünfte vor. Dann beträgt die Gebühr bei Normalfällen im Ermessen (§ 11 StBVV) des Steuerberaters in der Regel zwischen 1/10 - 3,5/10 (= 106,10 € - 371,35 €, in außerordentlichen Fällen sogar bis 6/10 = 636,60 €).

Die Gebühr pro Angelegenheit erhöht sich noch um pauschale Auslagen (20 % der Gebühr, max. 20 €) und die Umsatzsteuer.


Letzte Änderung am Freitag, 22. September 2023.