Vermietete Tiny Houses
Beratung zur Vermietung von Tiny Houses
Auch die steuerliche Behandlung von vermieteten Tiny Houses gehört zu meinem Beratungsangebot.
Mit dem Tiny House können je nach Zusammenhang und regionalen Regelungen verschiedene Steuerarten und Abgaben tangiert werden:
- Einkommensteuer: Einkunftsart, Einkünfteermittlung, Kombination Vermietung und Selbstnutzung
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Zweitwohnungsteuer
- Bettensteuer oder Tourismusabgabe
- Kurtaxe
Es macht für die Einkommensteuer einen Unterschied, ob das Tiny House mobil oder immobil ist.
Erstberatung per Videokonferenz
Es kann eine pauschal honorierte steuerliche Erstberatung zu vermieteten Ferienobjekten (kurzfristige Beherbergungen) mit einer Höchstdauer von 75 Minuten, bestehend aus 15 Min. Sachverhaltsstudium und max. 60 Min Beratungszeit in Form einer Online-Videokonferenz erworben werden. Zuvor sollten wir die Inhale in einem kostenlosen Vorgespräch kurz telefonisch oder per Videokonferenz klären. Wählen Sie dazu bitte die kostenlose Kontaktaufnahme bzw. Vorbesprechung für eine kostenpflichtige Beratung.