Steuerberater Krummesse
Sie sind hier: Startseite » Fewo-Steuer-Kurzinfos

Fewo-Neubauerwerb vom Bauträger

Neubau-Ferienwohnungen/Ferienhäuser vom Bauträger

Gerade Neulinge in der Ferienvermietung (kurzfristige Beherbergungen) überblicken oft die bürokratischen und steuerlichen Fallstricke einer solchen Erwerbs-Konstruktion einer Ferienwohnung nicht. Sie sind von der Ferienimmobilie, der Lage, dem Exposé und den vielen Informationen rund um ein solches Bauprojekt beeindruckt ... und kümmern sich weniger um Bürokratie und Steuerrecht.

Wer mehrere Hunderttausend Euro in einen Erwerb eines Neubau-Ferienhauses oder Neubau-Ferienwohnung investiert, sollte sich bereits vor Kauf zu verschiedenen Themen beraten lassen oder zumindest damit beschäftigen.

Beispielsthemen

  • Steuerliche Konsequenzen aus Sichtung von Prospekt und Kaufvertragsentwurf
  • Rechtliche Fragestellungen rund um die Vermietung zu kurzfristigen Beherbergungen
  • Was hat es mit der Umsatzsteueroption im Kaufvertrag genau auf sich? Welche Pflichten werden dadurch ausgelöst?
  • Was hat es mit der befristeten Erklärung der Zugehörigkeit zum Unternehmensvermögen auf sich?
  • Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?
  • Wer organisiert und betreut die Vermietung? Der Erwerber oder ein Vermittler? Wie ist der Vertrag ausgestaltet?
  • Ist eine Gewerbeanmeldung nötig und/oder eine Anmeldung beim Finanzamt? Und wie?
  • Welche Konsequenzen löst eine teilweise Selbstnutzung der Ferienimmobilie aus?
  • Welche Konsequenzen gibt es bei der Einkommensteuer?
  • Wann ist das Thema Zweitwohnungsteuer relevant?
  • Wie ermittelt man die Anschaffungskosten und die AfA-Bemessungsgrundlage für das Gebäude oder den Gebäudeteil?
  • Gibt es Optimierungspotenziale?
  • und, und, und ...

Ein Sparen im Vorfeld bei der Informationsbeschaffung bzw. an einer kostenpflichtigen Beratung kann teure Fehler und Versäumnisse bei der Steuer nach sich ziehen.


Beratung

Wünschen Sie eine nähere steuerliche Beratung zum Neubau-Ferienimmobilienerwerb, so nehmen Sie bitte:

a) für ein kostenloses Kennenlern- bzw. Informationstelefonat (noch keine Beratung) eine Terminbuchung

oder

b) für eine kostenpflichtige Videocall-Online-Beratung hier eine Terminbuchung vor. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Privatvermieter (natürliche Personen) von Ferienimmobilien für kurzfristige Beherbergungen.