Einkommensteuer
Persönliche Steuerpflicht
Die Einkommensteuer richtet sich an natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben (sog. Steuerinländer). Die Nationalität spielt dabei keine Rolle.
Ferner werden von der Einkommensteuer natürliche Personen ohne Wohnsitz oder gewöhlichen Aufenthalt im Inland erfasst, die eine Einkunftsquelle (z.B. vermietete Ferienimmobilie) im Inland haben (sog. Steuerausländer).
Darüber hinaus gibt es Sonderkonstellationen und bilaterale Doppelbesteueungsabkommen, die hier der Übersichtlichkeit wegen nicht betrachtet werden.
Was dann besteuert werden kann, ergibt sich aus der sachlichen Steuerpflicht. Sieben Einkunftsarten gibt es bei der Einkommensteuer. Für die Ferienvermietung (kurzfristige Beherbergungen) kommen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Gewerbebetrieb infrage.
Sachliche Steuerpflicht
Während man die Rechtsfolgen für eine Einordnung der Ferienvermietung (kurzfristige Beherbergungen) in Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung im Gesetz findet, ist es bei den Abgrenzungskriterien anders. Hier gilt es aus einer umfangreichen Rechtsprechung allgemein gültige Abgrenzungskriterien abzuleiten. Die Finanzverwaltung hat ihre Sichtweise zu einigen Konstellationen in den Einkommensteuerhinweisen veröffentlicht.
Themenvielfalt bei einer Ferienwohnung
Die Themenvielfalt, der Detaillierungsgrad und die Komplexität sind bei der Einkommensteuer sehr ausgeprägt, sodass dies hier bei den Kurzinfos den Rahmen sprengen würde. Dazu bieten sich die individuelle Beratungen an.
Beispielhaft seien für Ferienimmobilien nachfolgende Themen genannt:
- Einkünfteerzielungsabsicht
- Gewinnerzielungsabsicht
- Prognoserechnung
- AfA-Regeln, Abschreibungsdauer von Mobiliar und Gebäude
- Zeitmanagement für Einnahmen und Ausgaben
- Definition von Werbungskosten mit Sonderfragen wie Instandhaltungsrücklage, Zweitwohnungsteuer, Jahresabrechnungen der Versorger, Verwalterprovisionen, Reisekosten zu den Immobilien
- Erhaltungsaufwand oder Herstellungsaufwand
- nachträglicher Herstellungsaufwand (Erweiterungen, wesentliche Verbesserungen über den ursprünglichen Zustand hinaus)
- anschaffungsnaher Herstellungsaufwand
- Modernisierungen nach Erwerb
- Anschaffungskostenermittlung
- Anschaffungskostenaufteilung auf Grund und Boden und Gebäude
- Behandlung einer Photovoltaikanlage
- Behandlung der Kurtaxe
- Gemeinschaften: GbR oder Bruchteilsgemeinschaft oder ...?
- Teilweise Selbstnutzung der Ferienimmobilie
- Reisekosten zur Ferienimmobilie
- Gemischte Reisekosten für Instandhaltung der Fewo, aber auch für einige Urlaubstage
- Arbitrage bei Ferienwohnungen
- Beweisvorsorge
Verluste
Sollte es zudem um Verluste aus der Ferienvermietung gehen, kommen schnell die Themen Gewinnerzielungsabsicht (bei Gewinneinkünften) bzw. Total-Überschusserzielungsabsicht (auch Einkünfteerzielungsabsicht genannt bei Vermietung und Verpachtung) und Liebhaberei (Verluste wegen persönlicher Neigungen) hinzu. Wer Verluste geltend machen möchte, muss bei Zweifeln eine Gewinnerzielungs- bzw. Einkünfteerzielungsabsicht haben und glaubhaft machen können, z.B. durch eine Prognoserechnung. Das sind spezielle Themen, deren Grundlagen hier bereits den Rahmen sprengen würden und einer individuellen Steuerberatung vorbehalten sind.
Beratung
Wünschen Sie eine nähere Beratung zur Einkommensteuer so nehmen Sie bitte:
a) für ein kostenloses Kennenlern- bzw. Informationstelefonat (noch keine Beratung) eine Terminbuchung
oder
b) für eine kostenpflichtige Videocall-Online-Beratung hier eine Terminbuchung vor. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Privatvermieter (natürliche Personen) von Ferienimmobilien für kurzfristige Beherbergungen.