Kurtaxe / Kurabgabe / Kurkarte
Die Kurtaxe ist eine lokale Steuer, die in vielen touristischen Gemeinden erhoben wird. Sie wird von Personen entrichtet, die vorübergehend in einer bestimmten Stadt oder Gemeinde verweilen und/oder übernachten. Die Kurtaxe wird normalerweise von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder Campingplätzen im Auftrag der Gemeinde erhoben und an diese abgeführt. Für Tagestouristen stehen oft auch Kurtaxen-Automaten bereit. Die Einnahmen aus der Kurtaxe dienen oft der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen, Tourismusförderung oder dem Erhalt von Natur- und Kulturlandschaften in der jeweiligen Region.
Die Tourismusabgabe ist ein weiterer Begriff, der ähnlich wie die Kurtaxe verwendet wird. Sie wird u.a. von Betrieben erhoben, die von dem Tourismus profitieren sollen. Der Zweck der Tourismusabgabe kann dem der Kurtaxe ähnlich sein, nämlich der Finanzierung von touristischen Infrastrukturen und der Förderung des Tourismus.
Die Zweitwohnungsteuer hingegen ist eine Steuer, die in Gemeinden erhoben wird und sich speziell auf Zweitwohnungen bezieht. Personen, die eine Zweitwohnung in einer bestimmten Gemeinde oder Stadt besitzen, müssen diese Steuer entrichten. Die Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer können für kommunale Zwecke verwendet werden, wie z.B. die Bereitstellung von Dienstleistungen oder die Deckung von Infrastrukturkosten.
Obwohl die Kurtaxe, die Tourismusabgabe und die Zweitwohnungsteuer alle auf den Tourismus und die damit verbundenen Übernachtungen abzielen, handelt es sich um separate Steuern, die in unterschiedlichen Kontexten und für unterschiedliche Zwecke erhoben werden.
Die Kurtaxe ist eine lokale Steuer, die in vielen touristischen Regionen erhoben wird. Sie wird von Personen entrichtet, die vorübergehend in einer bestimmten Stadt oder Gemeinde übernachten. Die Kurtaxe wird normalerweise von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder Campingplätzen im Auftrag der Gemeinde erhoben und an diese abgeführt. Die Einnahmen aus der Kurtaxe dienen oft der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen, Tourismusförderung oder dem Erhalt von Natur- und Kulturlandschaften in der jeweiligen Region.
Die Tourismusabgabe ist ein weiterer Begriff, der ähnlich wie die Kurtaxe verwendet wird. Je nach Land oder Region können jedoch unterschiedliche Regelungen gelten. Im Allgemeinen handelt es sich bei der Tourismusabgabe ebenfalls um eine Steuer, die von Touristen bei Übernachtungen in einer bestimmten Region entrichtet wird. Der Zweck der Tourismusabgabe kann dem der Kurtaxe ähnlich sein, nämlich der Finanzierung von touristischen Infrastrukturen und der Förderung des Tourismus.
Die Zweitwohnungsteuer hingegen ist eine Steuer, die in einigen Ländern oder Gemeinden erhoben wird und sich speziell auf Zweitwohnungen bezieht. Personen, die eine Zweitwohnung in einer bestimmten Gemeinde oder Stadt besitzen, müssen diese Steuer entrichten. Die Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer können für kommunale Zwecke verwendet werden, wie z.B. die Bereitstellung von Dienstleistungen oder die Deckung von Infrastrukturkosten.
Obwohl die Kurtaxe, die Tourismusabgabe und die Zweitwohnungsteuer alle auf den Tourismus und die damit verbundenen Übernachtungen abzielen, handelt es sich um separate Steuern, die in unterschiedlichen Kontexten und für unterschiedliche Zwecke erhoben werden.
Kurtaxe aus Sicht des Ferienvermieters
Vorbemerkung:
Diese Kurzbetrachtung betrifft Ferienvermieter mit Einkünften aus Vermietung und Verpachung oder mit gewerblichen Einkünften, die als Gewinnermittlung eine Einnahmen-Überschussrechnung haben.
Normalfall:
Der Gast zahlt die Kurtaxe an den Ferienvermieter und dieser leitet sie an die Gemeinde weiter. Das ist steuerlich weder eine Einnahme noch eine Ausgabe, da es sich um einen durchlaufenden Posten handelt. Durchlaufende Posten sind nach der Legaldefinition des § 4 Abs 3 S 2 EStG Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden. Das trifft auf die Kurtaxe zu.
Sonderfall:
Übernimmt der Ferienvermieter hingegen die Kurtaxe für seine Gäste, dann vermietet er also inklusive Kurtaxe (Brutto-Miete). Dann stellt die Kurtaxe Werbungskosten des Ferienvermieters dar.
Direktabrechnung zwischen Gast und Gemeinde:
Inzwischen nutzen einige Gemeinden eine direkte digitale Abrechnung der Kurtaxe mit dem Gast. Dann hat der Ferienvemieter bis auf eine etwaige Kontrolle mit der Kurtaxe seiner Gäste nichts mehr zu tun.