Fragenkomplexe aus den Online-Steuerberatungen
Beratungsthemen
- Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden bzw. Gebäude
- Ist ein Tiny-House ein bewegliches oder unbewegliches Wirtschaftsgut. Folgen für die AfA und für Anfangsverluste
- Konsequenzen aus der Vermietung über airbnb und booking.com?
- Kombination von Ferienvermietung und Selbstnutzung: Konsequenzen?
- Wie ermitteln sich die Anschaffungskosten?
- Umfangreiche Modernisierung oder Sanierung nach Erwerb
- Umsatzsteuer: Wann zu berücksichtigen?
- Zweitwohnungsteuer
- Behandlung von übernommenen Mobiliar?
- Einordnung von Instandhaltung, Instandsetzung, Reparatur, Modernisierung, Sanierung, Erhaltungsaufwendungen
- Konsequenzen aus der Einschaltung eines Vermittlers
- Wann hat man gewerbliche oder Vermietungseinkünfte und was ist der Unterschied?
- Muss ich eine Gewerbeanmeldung für meine vermietete Ferienwohnung vornehmen?
- Überschusserzielungsabsicht bzw. Liebhaberei
- Aufzeichnungspflichten? Wann und welche?
- Beweislast: Wer muss was beweisen oder zumindest glaubhaft machen?
- Gewerbesteuer
- Kurtaxe: Gehört sie zu den Einnahmen/Werbungskosten?
- Umqualifizierung von Erhaltungsaufwendungen in Herstellungskosten: wesentlche Verbesserungen und anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen
- Überschussprognose: Wie macht man sie? Kann man das selber? Gibt es einen Unterschied zur Total-Gewinnprognose?
- Verteilung von Erhaltungsaufwendungen möglich?
- Wie trägt man aus vielen Positionen bestehende Anschaffungskosten in die Anlage V ein?
- Wie trägt man die Selbstnutzung einer Ferienwohnung in die Steuererklärung ein?
- Welche Konsequenzen hat eine umsatzsteuerliche Vermietung in Kombination mit der Selbstnutzung?
- Was ist das Reverse-Charge-Verfahren bei der Umsatzsteuer? Der Bauträger verkauft nur mit Umsatzsteuer-Option. Konsequenzen?
- Wie berechnet man die Werbungskostenkürzung bei der zeitweisen Selbstnutzng?
- Was bedeutet die Vorsteuerkürzung nach § 15 a UStG?
- Kann man an sich selber vermieten?
- Vermietungen zur kurzfristigen Beherbergung: Muss man dem Gast eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis geben?
- Agenturen: Unterschied bei Vermietung im fremden Namen für fremde Rechnung und im eigenen Namen für fremde Rechnung: Stichwort Reiseleistungen
- Braucht eine Bruchteilsgemeinschaft ein Gemeinschaftsbankkonto für die Einnahmen und Ausgaben?
- Wann muss ich meine Einnahmen, die der Vermittlungsagentur zufließen und erst später mir überwiesen werden versteuern?
- Ich vermiete mehrere Ferienimmobilien, aber zur Umsatzsteuer habe ich bisher nichts gemacht. Das Finanzamt hat mich jahrelang auch nicht darauf hingewiesen Nun soll ich für mehrere Jahre Umsatzsteuererklärungen abgeben.
- Die Vermittlungsagentur sagt, man könne sich aussuchen, ob man Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Gewerbebetrieb haben kann. Stimmt das? Und was sind die Folgen?
- Wer ist Vertragspartner des Mietvertrages mit dem Feriengast, der Vermieter oder die Vermittlungsagentur?
- Seit Jahren die umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerpflichten nicht beachtet und damit auch den Übergang zur Regelbesteuerung (Voll-Unternehmer mit Umsatzsteuer) verpasst. Reverse-Charge-Verfahren nie beachtet. Keine Umsatzsteuer-Jahreserklärungen abgegeben. Aufzeichnungen so gut wie keine. Das Finanzamt hat noch nichts bemerkt. Welche Therapien gibt es?
- Photovoltaikanlage: Die einkommen- und umsatzsteuerlichen Pflichten (z.B. Zuordnung zum Unternehmensvermögen), Konsequenzen von Selbstverbräuchen und Veräußerung der Anlage.
- Welche Reisekosten kann man für Fahrten zur Ferienimmobilie geltend machen?
- Wie füllt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus?
- Vermieter macht selber eine dilettantische Einkünfteprognose. Finanzamt zieht entsprechende nachteilige Schlüsse. Kann man das reparieren?
- Ich bin in Deutschland ansässig und habe in Kroatien ein Ferienhaus. Ferner habe ich eine deutsche USt-ID. Dennoch werden die AirBnB-Provisionen mit deutscher Umsatzsteuer berechnet, die ich weder in Deutschland noch in Kroatien wiederbekomme.