Jahresabschlüsse und ähnliches

Erstellung von Jahresabschlüssen (Handels-/Steuerbilanzen)
Erstellung von Anhang für GmbH
Erstellung von Erläuterungen zum Jahresabschluss (Bilanzbericht)
Erstellung von Einnahme - Überschuß - Rechnungen
Kennzifferanalysen (Bilanzanalyse)
Beratung zu den Offenlegungspflichten des Jahresabschlusses nach §§ 325-329 HGB
Durchführung der Offenlegung des Jahresabschlusses von GmbH beim elektronischen Bundesanzeiger

Collmex - Lexware

Gerne übernehme ich auch auf Basis einer Fremdbuchführung (z.B. mit Collmex oder Lexware) die Erstellung von Einnahmen-/Überschussrechnungen oder Jahresabschlüssen, auch gerne mit Steuererklärungen.

Die notwendigen Mindestarbeiten bestehen dabei in der Kontenabstimmung von Bestandskonten, der Berechnung von Abschreibungen und der Berechnung etwaiger Privatanteile (Nutzungsentnahmen, unentgeltliche Wertabgaben). Bei Jahresabschlüssen kommen noch zahlreiche einzelfallbedingte Zusatzsarbeiten hinzu. Die Fremdbuchführung wird ansonsten inhaltlich grundsätzlich nicht geprüft. Hierzu wäre eine Zusatzvereinbarung zu treffen.

Auf Wunsch sind auch weitergehende Tätigkeiten nach Vereinbarung möglich.

Vorgehensweise: Die Daten aus dem Fremdbuchhaltungsprogramm werden per DATEV-Schnittstelle in die Profi-Software des Steuerberaters exportiert und dann beim Steuerberater weiter bearbeitet.

Im Zuge dessen treten oft zusätzliche, in der Kundenverantwortung liegende Fehler auf. Das zeigt sich dann dadurch, dass die Kontensalden der Fremdbuchführung nicht mit den DATEV-Kontensalden übereinstimmen. Diese Abweichungen müssen dann manuell und damit kostenintensiv geklärt werden. Was sind die Ursachen dafür? Dies lässt sich nicht verallgemeinern. Die Phantasie für "absurde" Buchungen ist unerschöpflich. Bei mir sind es zumeist fehlende Buchführungskenntnisse und Programmanwendungsfehler des Kunden bei den Fremdbuchführungen. DATEV kontrolliert bei der Datenübernahme streng, ob der Buchungssatz systematisch möglich ist.

Beispielsweise werden die in einigen Fremdbuchführungen möglichen Buchungen, wie

a) Geldentnahme

Entnahme: Nettobetrag an Bank oder Kasse: Bruttobetrag
Vorsteuerkonto: 19 %

b) Lieferantengutschrift
Lieferantenkonto: Nettobetrag an Aufwandskonto: Bruttobetrag
Vorsteuerkonto: 19 %

c) Verwechslung von Vorsteuer (Eingangsleistungen) und Mehrwertsteuer (Ausgangsleistungen)

Buchung einer Wareneinkaufsrechnung:

Wareneinkaufskonto: Nettobetrag an Lieferantenkonto/Bank/Kasse: Bruttobetrag
Mehrwertsteuer: 19 %

als nicht möglich und nicht zulässig erkannt und daher nicht übernommen und ins Fehlerprotokoll eingestellt, dass dann manuell abgearbeitet werden muss. Das kann dann schnell den Umfang von einigen hundert Buchungssätzen annehmen. Entsprechend ist der Korrekturaufwand.

Die sog. Abschlussbuchungen nehme ich nach Export der Collmex- bzw. Lexware-Daten in unserer DATEV-Software vor. Eine andere Auftragsdurchführung biete ich nicht an. Das gilt auch für die Verwaltung etwaigen Anlagevermögens.

Nach Auftragserledigung erhalten Sie daher eine Buchungsliste, anhand derer Sie die Abschlussbuchungen in Collmex einbuchen können, wenn Sie einen einheitlichen Datenbestand wünschen. Auf Wunsch übernehmen wir ich das für Sie als kostenpflichtige Zusatzleistung.


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